Mietrecht-Reform 2026

Was Eigentümer jetzt wissen müssen – Indexmiete und Möblierung im Fokus

Datum: 18. Februar 2026 | Kategorie: Aktuelles & Recht | Lesezeit: 4 Min.

Die Immobilienbranche ist in Bewegung. Während wir hier in Lübeck und an der Ostseeküste erfreuliche Wertsteigerungen bei Bestandsimmobilien verzeichnen – aktuelle Daten zeigen ein Plus von über 7 % für unsere Hansestadt –, stellt uns der Gesetzgeber vor neue administrative Herausforderungen. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat am 8. Februar den Gesetzentwurf für das sogenannte „Mietrecht II“ vorgelegt.

Für Sie als Eigentümer, Kapitalanleger oder Mitglied einer WEG bringt dieser Entwurf wichtige Änderungen mit sich, auf die wir uns gemeinsam vorbereiten sollten. Als Ihre Hausverwaltung haben wir den Entwurf analysiert und fassen die wichtigsten Punkte – und unsere Lösungsansätze – für Sie zusammen. Wir lassen Sie im Paragrafendschungel nicht allein.

1. Der Deckel für die Indexmiete: Planungssicherheit statt Inflationsangst
In den vergangenen Jahren war die Indexmiete ein beliebtes Instrument, um Mietverträge fair und inflationsgeschützt zu gestalten.

  • Das ist neu: Der Gesetzgeber plant, Mietsteigerungen bei Indexmietverträgen in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 3,5 % pro Jahr zu deckeln.
  • Was das bedeutet: Sollte die Inflation (Verbraucherpreisindex) über 3,5 % steigen, können Mieten künftig nicht mehr in voller Höhe angepasst werden.
  • Unsere Einschätzung: Trotz des Deckels bleibt die Indexmiete ein valides Instrument, da wir uns aktuell in einer Phase stabilisierender Inflationsraten bewegen. Dennoch prüfen wir für Neuvermietungen bereits Alternativen wie die Staffelmiete, um Ihnen langfristig Planungssicherheit zu garantieren, unabhängig von politischen Kappungsgrenzen.

2. Transparenz-Offensive bei möblierten Wohnungen
Die Vermietung möblierter Apartments – oft genutzt für Pendler oder als Übergangslösung – steht besonders im Fokus.

  • Das ist neu: Der „Möblierungszuschlag“ muss künftig separat im Mietvertrag ausgewiesen werden. Er darf nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern muss sich am Zeitwert der Möbel orientieren. Alternativ ist eine Pauschale von 5 % der Nettokaltmiete möglich.
  • Unser Service für Sie: Für die von uns verwalteten Sondereigentumseinheiten bedeutet das vor allem eins: Dokumentation. Wir digitalisieren Inventarlisten und berechnen die Zeitwerte rechtssicher, damit Ihre Mietverträge auch morgen noch Bestand haben. Unser digitales Kundenportal wird hierbei eine zentrale Rolle spielen, um diese Daten transparent für Sie vorzuhalten.

3. Begrenzung von Kurzzeitmietverträgen
Kurzzeitvermietungen sollen künftig auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Hier gilt: Wer einen validen Grund für die Befristung hat (z.B. Eigenbedarf nach Rückkehr aus dem Ausland), ist auf der sicheren Seite. Wichtig ist nur, diesen Grund sauber zu dokumentieren – eine Aufgabe, die wir in unserer Vertragsabteilung standardisiert haben.

4. BGH-Urteil zur Untervermietung: Ihre Rechte als Vermieter gestärkt
Nicht nur die Politik, auch die Gerichte waren aktiv. Der Bundesgerichtshof hat Ende Januar entschieden, dass Mieter keinen Anspruch darauf haben, ihre Wohnung gewinnbringend unterzuvermieten.

Ihr Vorteil: Wenn wir feststellen, dass ein Mieter Ihre Wohnung „vermarktet“ (z.B. über Airbnb) und damit Gewinne erzielt, haben wir nun eine Handhabe, dies zu unterbinden oder sogar zu kündigen. Wir prüfen Auffälligkeiten und schützen Ihr Eigentum vor zweckfremder Nutzung.

Fazit: Werte sichern durch professionelles Management
Die Reform und die aktuelle Rechtsprechung zeigen einmal mehr: Immobilienbesitz wird komplexer, aber auch wertvoller. Die aktuellen Marktdaten für Lübeck bestätigen, dass Ihr „Betongold“ wieder glänzt. Damit das so bleibt, braucht es mehr als nur Verwaltung – es braucht Management.

Wir behalten das Gesetzgebungsverfahren für Sie im Blick und informieren Sie proaktiv, sobald der Entwurf verabschiedet wird. Sie müssen nicht selbst tätig werden – wir passen Prozesse und Verträge im Hintergrund für Sie an.

Haben Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Mietvertrag?
Nutzen Sie unser Kundenportal oder schreiben Sie uns direkt. Wir sind für Sie da – digital, kompetent und nah.